Welche Voraussetzungen gelten für Sie als Gast bei touristischen Übernachtungen?


- Anreise nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung, negativen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest, maximal 48 Stunden alt

- Für die Innengastronomie müssen Sie einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder Ihren Impfnachweis vorzeigen

- Die Maskenpflicht ist seit dem 20.9. in Schleswig-Holstein, sowohl im Restaurant als auch im Hotel, entfallen